Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker).
Die meisten Privatversicherungen legen für die Kostenerstattung die Sätze der GebüH zugrunde.
Mittlerweile bieten auch viele gesetzliche Krankenkassen Zusatzversicherungen an, die die Kostenerstattung für Leistungen von Heilpraktikern beinhalten.
Die Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung mittels eines Privatrezeptes.
Die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten durch Ihre Privatversicherung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung Ihres Versicherungstarifes.